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Bekanntmachungen

Bitte beachten Sie:
Seit dem 31. Mai 2022 werden unsere Bekanntmachungen im digitalen Amtsblatt veröffentlicht.


Aufstellung des sachlichen Teilprogramms Windenergie für den Landkreis Ammerland

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 5. Mai 2017 ist das Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilprogramms Windenergie für den Landkreis Ammerland eingeleitet worden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 den Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergie für den Landkreis Ammerland und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens beschlossen. Öffentlich bekanntgemacht wurde die öffentliche Auslegung am 4. Dezember 2025 im Amtsblatt Nr. 52-2025 des Landkreises Ammerland.

Die Unterlagen stehen unter Teilprogramm Windenergie zur digitalen Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung.

Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Windpark Hogenset

1. Änderung des Windenergieantagentyps gem. §16b (7) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG)

Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind im Amtsblatt 53-2025 zu finden.

Repowering des Windparks Karlshof

1. Änderung des Windparks Karlshof gem. § 16b (7) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind im Amtsblatt 51-2025 zu finden.

Rinderkrankheit Bovine Virus Diarrhoe (BVD)

Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Impfverbotes gegen die Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVDV) bei Rindern ab dem 30. Dezember 2021

Weitere Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen und mehr finden Sie unter Kreisrecht.


Bürgerbeteiligung & Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung) informiert der Landkreis Ammerland die Öffentlichkeit frühzeitig über seine Planungsabsichten. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit soll jedermann die Möglichkeit haben, seine Interessen und Rechtspositionen im Verfahren zu wahren und aktiv am Planungsprozess teilzunehmen.

Bei einer öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Für die Dauer der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachamtes erläutern zu lassen. Jedermann kann während der öffentlichen Auslegung schriftlich Stellungnahmen und Änderungswünsche vorbringen. Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen.

Ob zurzeit Planungsverfahren des Landkreises Ammerland öffentlich ausliegen, können Sie auch der anliegenden Liste entnehmen.

Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Radweges entlang der K114 von Ihausen bis Hollriede

Raumordnungsverfahren für die Planung von Landkorridoren für zukünftige Offshore-Netzanbindungsprojekte, Landtrassen 2030 

Elektronische Antragstellung bei den Bauaufsichtsbehörden; Festlegung des spätesten Beginns für den Landkreis Ammerland auf den 1. Januar 2024