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Erlaubnisverfahren für die Wasserhaltung Windpark Lehmdermoor-Delfshausen

Die Fa. Windkonzept GmbH & Co. KG, Mansholter Straße 30, 26215 Wiefelstede hat bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Ammerland eine Erlaubnis mit Öffentlichkeitsbeteiligung für die Entnahme von Grundwasser zwecks Wasserhaltung für das Herstellen der Fundamente der Windkraftanlagen nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Niedersächsischen Wassergesetzes beantragt.

Die Fa. Windkonzept GmbH & Co. KG beabsichtigt zwei Windenergieanlagen im Windpark Lehmdermoor-Delfshausen herzustellen. Für die Zeit der Tiefbauarbeiten ist geplant, je Windenergieanlagen, eine Grundwassermenge von maximal 7,1 m³/Std  (je Anlage) zum Zweck der Grundwasserhaltung zu entnehmen und auf der Fläche wieder zu versickern.

Für die geplante Grundwasserhaltung wurde die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Demzufolge ist ein förmliches Erlaubnisverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Niedersächsischen Wassergesetz durchzuführen. Zuständig für die Durchführung eines derartigen Verfahrens ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Ammerland.

Erlaubnisbescheid:

Der Landkreis Ammerland hat mit Bescheid vom 12.12.2022 die wasserrechtliche Erlaubnis Nr. 66 W 211/2020 erteilt, die hier eingesehen werden kann:

Amtliche Bekanntmachung:

Erlaubnisbescheid mit Anlagen: 

Die maßgebenden Unterlagen stehen außerdem zur Einsichtnahme im o. g. Zeitraum im Niedersächsischen UVP-Portal (https://uvp.niedersachsen.de/portal/).

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, einzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass Verfahrensanträge oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen mittels E-Mail nicht rechtswirksam eingelegt werden können.