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Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Herstellung, Verlegung, Verrohrung sowie Verfüllung von Gewässern beim Windpark Wapeldorf-Nord

Allgemeine Vorhabensbeschreibung

Dem Landkreis Ammerland wurde ein Antrag der Windkonzept Projektentwicklungs GmbH & Co. KG und deren Rechtsnachfolger Windpark Rastede GmbH & Co. KG, Tirpitzstr. 39, 26122 Oldenburg auf Planfeststellung für die Herstellung, Verlegung, Verrohrung und Verfüllung von Gewässern gemäß den § 68 Abs. 1 und § 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V. mit § 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) in der Gemeinde Rastede vorgelegt.

Der Antragssteller beabsichtigt zwei Windenergieanlagen im Windpark Wapeldorf-Nord herzustellen. Im Rahmen der Erschließung der neuen Anlagen des Windparks „Wapeldorf-Nord“ werden Gewässerabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 211 m verfüllt bzw. verrohrt, davon 169 m dauerhaft. Für die Sicherstellung der Entwässerung der angrenzenden Flächen sowie aus naturschutzfachlichen Gründen sind ca. 234 m Grabenneuausbauten vorgesehen.

Für die geplanten wasserbaulichen Maßnahmen wurde die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Demzufolge wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Zuständig für die Durchführung eines derartigen Verfahrens ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Ammerland.

Es wurde zunächst ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die Antragsunterlagen nach entsprechender ortsüblicher Bekanntmachung einen Monat ausgelegt, sowie die Träger öffentlicher Belange und Verbände angehört.

Planfeststellungsbeschluss:

Der Landkreis Ammerland hat mit Beschluss vom 04.10.2022 den Plan zum Aktenzeichen Nr. 66 W 185/2020 festgestellt, der hier eingesehen werden kann:

Amtliche Bekanntmachung: 

Planfeststellungsbeschluss mit Anlagen:

Anlage 1:

Anlage 2:

Anlage 3:

Anlage 4:

Anlage 5:

Anlage 6:

Anlage 7:

Anlage 8:

Anlage 9:

Anlage 10:

Anlage 11:

Die maßgebenden Unterlagen stehen außerdem zur Einsichtnahme im Niedersächsischen UVP-Portal (https://uvp.niedersachsen.de/portal/).

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz vom 21.10.2011 (Nds. GVBl., S. 367), neu gefasst durch Verordnung vom 11.11.2015 (Nds. GVBl. S. 335), erhoben werden. Die Klage ist gegen den Landkreis Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede zu richten.