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Raumordnungsverfahren für die Planung von Landkorridoren für zukünftige Offshore-Netzanbindungsprojekte, Landtrassen 2030

Die TenneT Offshore GmbH plant Korridore von Hilgenriedersiel (Samtgemeinde Hage, Landkreis Aurich) und Dornumergrode (Gemeinde Dornum, Landkreis Wittmund) nach Wilhelmshaven und Unterweser (Gemeinde Stadland, Landkreis Wesermarsch) für Netzanschlusssysteme zur Anbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee (Landtrassen 2030).

Das Amt für regionale Landesentwicklung hat jetzt das Raumordnungsverfahren für diese Planung eingeleitet.

Das Raumordnungsverfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit.

Die Antragsunterlagen sowie nähere Informationen zur Auslegung und zur Möglichkeit der Abgabe einer Äußerung finden sie im Internet unter:

www.arl-we.niedersachsen.de/Landtrassen-2030

Die formelle, gesetzlich vorgesehene öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8 in Oldenburg.

Neben dieser Auslegung liegen die Unterlagen auch den Landkreisen Aurich, Wittmund, Friesland, Ammerland und Wesermarsch sowie der Stadt Wilhelmshaven vor und können ab dem 21.07.2022 bis einschl. 22.08.2022 hier eingesehen werden. Die Planunterlagen können beim Landkreis Ammerland montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede (Zimmer 226) eingesehen werden.

Jedermann kann sich bis einschließlich 23.09.2022 zu dem Vorhaben äußern. Die eingehenden Stellungnahmen werden auch an die Vorhabenträger, TenneT Offshore GmbH, weitergegeben.

Schriftliche Stellungnahmen senden Sie bitte an:

  • die Email-Adresse: karin.flemming@arl-we.niedersachsen.de oder
  • die Postanschrift der verfahrensführenden Behörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg (Oldenburg).

Die weitere Bearbeitung der Stellungnahmen wird vereinfacht, wenn Stellungnahmen in digitaler Form (per Email) übersandt werden.

Die Stellungnahmen werden in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen. Die Planungsträger erhalten die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine individuelle Beantwortung der Äußerungen erfolgt weder durch die Landesplanungsbehörde noch durch die Planungsträger.

Das Raumordnungsverfahren endet mit einer Landesplanerischen Feststellung. Dieser wird dann zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

Die Genehmigung der Leitungen erfolgt erst im Anschluss an das Raumordnungsverfahren in Planfeststellungsverfahren. Dafür ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. Die Landesplanerische Feststellung wird in diesem Genehmigungsverfahren berücksichtigt.