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20.01.2023

Erstellung des örtlichen Pflegeberichts 2023 – Bestandsaufnahme der Pflegeangebote im Landkreis Ammerland

Bis zum 31. Oktober 2023 müssen alle Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen für ihr Gebiet räumlich gegliederte Pflegeberichte über den Stand sowie die bisherige und die voraussichtlich weitere Entwicklung der pflegerischen Versorgung erstellen. Fester Bestandteil dieses Berichts ist auch eine Bestandsaufnahme aller pflegerischen Angebote im Ammerland – stationäre Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste – sowie Angeboten im Vor- und Umfeld von Pflege. Hierzu zählen beispielsweise betreute Wohnformen, Altenwohnungen, Servicewohnen, Selbsthilfegruppen, ehrenamtliche Tätigkeiten, niedrigschwellige Betreuungsangebote, Hospiz- und Palliativversorgung, Beratungsstellen und Hilfen zur Unterstützung im Alltag.

„Um eine möglichst vollständige Erhebung durchführen zu können, bitten wir alle Anbieterinnen und Anbieter im Bereich und rund um das Thema Pflege, sich und ihr entsprechendes Angebot unter der E-Mail-Adresse bis zum 28. Februar 2023 zu melden“, so die zuständige Mitarbeiterin des Landkreises Ammerland Verena Steenken, die für Rückfragen telefonisch zur Verfügung steht.