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11.11.2020

Landkreis erhöht geringfügig die Restmüllgebühr; Gartenabfallbeistellsäcke zukünftig für zwei Euro

Die Gebühren für die haushaltsnahe Entsorgung von Restabfällen bei Privathaushalten und Gewerbebetrieben sollen zum 1. Januar 2021 geringfügig erhöht werden.

„Neben geringfügig höheren Abfallbehandlungskosten fehlen uns im Einnahmebereich insbesondere die Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers. Diese sind seit Jahren rückläufig und tragen nicht mehr zu einer deutlichen Reduzierung des Gebührenbedarfs bei. Deshalb kommen wir nicht umhin, die Gebühren leicht zu erhöhen“, bedauerte der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes Michael Hauschke in der Betriebsausschuss-Sitzung Abfallwirtschaftsbetrieb. Allerdings fällt die Gebührenerhöhung kaum ins Gewicht: Da sie sich lediglich auf die Restabfallbeseitigung bezieht, steigt die Jahresgebühr bei einer üblichen Veranlagung (60-Liter-Restmülltonne mit zweiwöchentlichem Abfuhrrhythmus) für Ammerländer Privathaushalte nur um 4,56 Euro im Jahr. „Der Ammerländer Normalhaushalt wird durch die Erhöhung also mit 38 Cent im Monat mehr belastet“, bilanziert Hauschke. Die Gebührenerhöhung für Gewerbebetriebe beläuft sich für alle Containergrößen auf 8,17 Prozent.

„Von dieser Gebührenerhöhung nicht betroffen sind die Gebühren für die Biomüllentsorgung. Allerdings ist für die Direktanlieferung von Restabfällen auf der Zentraldeponie Mansie sowohl eine Erhöhung der gewichtsbezogenen Gebühr als auch der Pauschalgebühren vorgesehen. Zudem werden sich die Gebühren für den Erwerb von Gartenabfallbeistellsäcken von einem Euro auf zwei Euro erhöhen“, kündigt der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes an.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftbetriebes.