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02.07.2020

Überbrückungshilfe startet in Kürze

Das Antragsverfahren für die vor kurzem beschlossene "Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ wird voraussichtlich ab dem 08.07.2020 eröffnet werden. Die neue Bundesförderung soll die Existenz von gefährdeten Unternehmen, Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe im Zeitraum von Juni bis August 2020 sichern. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Ein Zuschuss ist maximal für drei Monate möglich. Die Antragsfrist endet am 31. August 2020.

Einen guten Überblick über die Förderung geben die Informationsseite der NBank sowie das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.