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13.02.2020

„Hasenpest“ im Landkreis Ammerland: Veterinäramt empfiehlt Vorsichtsmaßnahmen

Bei einem verendeten Feldhasen im Landkreis Ammerland ist der Erreger der Tularämie („Hasenpest“) durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Hannover nachgewiesen worden.

Bei der Hasenpest handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die vor allem bei wild lebenden Tieren (insbesondere Hasen und Wildkaninchen) vorkommt. Aber auch landwirtschaftliche Nutztiere und Hunde können erkranken. Die auffälligsten Symptome bei lebenden mit Tularämie infizierten Tieren sind Schwäche, Fieber und verändertes Verhalten, zum Beispiel das Ausbleiben des Fluchtreflexes. In der Regel verenden die Tiere nach wenigen Tagen.

„Menschen können sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen beziehungsweise beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes, infizieren“, klärt Thomas Scherbaum, Veterinärdirektor im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Ammerland, auf. Die Tularämie des Menschen ist daher in erster Linie eine Berufskrankheit von Jägern, kommt aber auch vereinzelt bei Köchen, Metzgern, Tierärzten und noch seltener bei Landwirten vor.

Wird Tularämie festgestellt, werden vom Veterinäramt folgende Verhaltensregeln empfohlen:

• In freier Natur gefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden. Ein direkter Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren muss vermieden werden. Wer ein totes Tier findet, sollte unbedingt den jeweiligen Jagdrevierbesitzer beziehungsweise das Veterinäramt (04488 56-5400) informieren.

• Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren.

• Beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten. Im Verdachtsfall ist ein amtlicher Tierarzt hinzuzuziehen, das Wildbret darf auf keinen Fall als Lebensmittel verwendet werden. Die Tierkörper sollten für eine weitere Untersuchung zur Verfügung gestellt, ansonsten aber ausschließlich über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.

• Wildbret von unauffälligen Feldhasen und Wildkaninchen darf grundsätzlich nur gut durchgegart verzehrt werden. Die bei der Zubereitung des Wildbrets benutzten Gegenstände (Messer, Schneidbretter) sollten direkt im Anschluss daran mit heißem Wasser gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

• Jäger und andere Personen mit Kontakt zu Wildtieren sollten bei unklaren Erkrankungen einen Arzt aufsuchen und diesen auf die Möglichkeit einer Infizierung mit dem Erreger der Hasenseuche hinweisen.

Bei Fragen steht Ihnen Veterinärdirektor Thomas Scherbaum zur Verfügung.