„Insgesamt moderat“: Gebührenerhöhung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ab 01.05.2016
Mit Wirkung vom 01.05.2016 tritt der neue „Gebührentarif für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung außerhalb von Großbetrieben im Landkreis Ammerland“ in Kraft. Gleichzeitig tritt der Gebührentarif vom 16.09.2005 außer Kraft.
„Nachdem die Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung lange konstant gehalten werden konnten, ist es vor dem Hintergrund gestiegener Lohnkosten und veränderter gesetzlicher Regelungen nunmehr erforderlich geworden, die Gebühren neu zu berechnen. Insbesondere die Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen und Einhufern sind deutlich höher. Trotzdem ist die für die betroffenen Betriebe und Jäger vorgenommene Steigerung der Gebühren insgesamt moderat“, unterstreicht Susanne Greiner-Fischer, Leiterin des Veterinäramtes. Der vollständige Gebührentarif ist unter dem Link in der rechten Randspalte zu finden.
Die Neuberechnung kostendeckender Gebühren erfolgte im Einklang mit den Vorgaben der niedersächsischen „Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens“ vom 29. November 2014 (Nds. GVBl. S. 318).