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21.02.2020

„Würdigung herausragenden Engagements“ -Einführung der Ehrenamtskarte beim Landkreis Ammerland

Seit dem 1. Februar gilt im Landkreis Ammerland die Niedersächsische Ehrenamtskarte (E-Karte) . Die Einführung hatte der Kreistag in seiner letzten Sitzung Ende 2019 beschlossen. „Die Niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung für die Würdigung herausragenden Engagements auf diesem Gebiet. Hiermit wird den Menschen etwas zurückgegeben, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzen, unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern“, betonte Landrat Jörg Bensberg bei der Unterschrift der Vereinbarung zur Einführung der Karte zwischen dem Landkreis Ammerland und dem Land Niedersachsen.

Die Ehrenamtskarte berechtigt zu einer Reihe von Vergünstigungen bei öffentlichen Anbietern. Der Landkreis Ammerland beispielsweise ermöglicht Inhaberinnen und Inhabern der E-Karte kostenfrei an vom Landkreis Ammerland angebotenen Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen, Beglaubigungen ausstellen zu lassen oder pro Jahr einhundert Freikopien zu erstellen. Aber auch private Betriebe und Unternehmen im Ammerland können ihre Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement durch Vergünstigungen für ehrenamtlich engagierte Menschen zum Ausdruck bringen. Ein entsprechender Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen weist Kundinnen und Kunden darauf hin. „Es wäre schön, wenn die Ehrenamtskarte durch viele Partnerinnen und Partner gestützt würde, die mit ihrem Entgegenkommen den eigentlich unbezahlbaren Wert des freiwilligen Engagements honorieren“, ermuntert Landrat Jörg Bensberg.

Voraussetzung für den Erwerb der E-Karte ist eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr. Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte muss das freiwillige Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) bestehen, und der Einsatz für das Ehrenamt sollte auch zukünftig fortgesetzt werden. Die Tätigkeit kann in Niedersachsen oder außerhalb davon erfolgen. Die Ehrenamtskarte wird vom Landkreis Ammerland verliehen und ausgegeben, sie ist nicht übertragbar. Der Antrag für die Ehrenamtskarte kann über ein Online-Formular im FreiwilligenServer Niedersachsen ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen durch wiederholte Antragstellung verlängert werden.

Die Ansprechpartnerin beim Landkreis Ammerland Anke Kapfenstein vom Personal- und Organisationsamt, ist telefonisch und per E-Mail erreichbar.