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03.06.2019

Abfallwirtschaftsbetrieb nimmt gewerbliche Abfallanlieferungen auf der Deponie Mansie verstärkt in den Blick

Gewerbliche Abfallanlieferungen sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle, die auf der Deponie Mansie angeliefert werden und den Getrennthaltungspflichten der Gewerbeabfallverordnung unterliegen, werden zukünftig auf der Deponie Mansie nicht mehr angenommen.

Zur Erreichung höherer Recyclingquoten sieht die novellierte und am 1. August 2017 in Kraft getretene neue Gewerbeabfallverordnung Getrennthaltungspflichten für diverse Abfallarten vor. „Sämtliche Gewerbebetriebe müssen unter anderem Kunststoffe, Metalle, Holz, Glas getrennt erfassen und einer Verwertung zuführen, das gilt ebenfalls für die Baubranche, die die Anforderungen auch für Dämmmaterial, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik erfüllen muss“, erläutert der Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes Michael Hauschke.

„Wir haben die Abfallanlieferungen der Gewerbetreibenden sehr lange beobachtet und festgestellt, dass die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung teilweise nur sehr schleppend bis gar nicht umgesetzt werden. Deshalb haben wir uns entschlossen, Anlieferungen abzuweisen, sofern nach entsprechender Aufklärung keine Besserung festzustellen ist“, erklärt Hauschke und betont, die Deponie Mansie sei ausschließlich für die sogenannten „Abfälle zur Beseitigung“ vorgesehen und nicht für aus Gewerbebetrieben stammende „Abfälle zur Verwertung“.

Für weitergehende Informationen steht die Abfallberatung des Landkreises Ammerland unter der Rufnummer 04488 56-2460 zur Verfügung.