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31.05.2022

Amtsblatt für den Landkreis Ammerland jetzt digital verfügbar

Als weiteres Mosaiksteinchen auf dem Weg hin zu einer digitalen Verwaltung setzt der Landkreis Ammerland auf Beschluss des Kreistages ab sofort auf ein elektronisches Amtsblatt zur Verkündung von Rechtsvorschriften. Die digitale Ausgabe ersetzt dabei das zur Veröffentlichung genutzte analoge Amtsblatt, das im Auftrag des Landkreises Ammerland bisher durch einen Verlag erstellt und veröffentlicht wurde.

„Das elektronische Amtsblatt kann zukünftig auf der Website des Landkreises Ammerland eingesehen und heruntergeladen werden und wird im Regelfall freitags veröffentlicht. Im Bedarfsfall kann auch eine kurzfristige Veröffentlichung erfolgen“, so Pascal Wittenberg, Sachgebietsleiter Kommunalaufsicht/Wahlen/Recht.

Zum Hintergrund: Mit Blick auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz haben Kommunen in ihrer Hauptsatzung eine Regelung zu treffen, wie die Verkündung von Rechtsvorschriften erfolgt. Als kommunale Rechtsvorschriften gelten hierbei Satzungen, Allgemeinverfügungen und sonstige Verordnungen. Sie treten erst dann in Kraft, wenn sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben öffentlich verkündet wurden. Neben den bereits genannten Rechtsvorschriften werden zukünftig auch ortsübliche Bekanntmachungen – beispielsweise die Veröffentlichung der Sitzungstermine politischer Gremien – im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.