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12.06.2018

Antrag auf Schüler-BAFöG jetzt stellen – keine Rückzahlungspflicht für Leistungsempfänger

Am 9. August 2018 beginnt das neue Schuljahr. Wer Anspruch auf Schüler-BAföG hat, sollte spätestens bis zum 31. August 2018 den Antrag stellen, um eventuelle Ansprüche nicht zu verlieren. BAföG-Leistungen für Schülerinnen und Schüler werden als Zuschüsse gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Wer eine zweijährige Berufsfachschule (z. B. Sozialpädagogische Assistenz oder Pflegeassistenz) besucht, kann einen Zuschuss nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 12 einer Fachoberschule (mit vorheriger abgeschlossener Berufsausbildung) oder eine mehrjährige Fachschule (zum Beispiel zur Erzieherin oder zum Techniker) besuchen.

„Spätestens am 31. August 2018 sollte der Antrag beim Landkreis bzw. bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung vorliegen“, erinnert Silke Jelten, die zuständige Mitarbeiterin für Ausbildungsförderung im Amt für besondere soziale Leistungen beim Landkreis Ammerland, die Schüler-BAföG-Berechtigten, denn „Leistungen dürfen immer erst ab Antragsmonat gewährt werden.“

Auskünfte zu den Voraussetzungen der Leistungsgewährung und zur Antragstellung beantwortet Silke Jelten (Tel. 04488 56 - 1570).

Weitere Informationen finden Sie unter dem Link in der rechten Randspalte.