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11.02.2021

Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet

Das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III ist jetzt freigeschaltet und online. Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind und die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. (Die Freischaltung für Direktantragsteller erfolgt später.)

Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen starten ab dem 15. Februar 2021.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbreuckungshilfe-unternehmen.de
Dort erhalten Sie auch detaillierte Informationen zur Überbrückungshilfe.