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04.03.2022

Ast- und Strauchwerkabfuhr startet

In der Zeit vom 14. März bis einschließlich 13. April findet im gesamten Kreisgebiet wieder die Frühjahrsabfuhr von Ast- und Strauchwerk statt.

Die Bündel müssen am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr im öffentlichen Bereich an der Grundstücksgrenze bereitgelegt werden, denn das Abfuhrunternehmen betritt keine Privatgrundstücke. „Das Strauchwerk darf nur mit verrottbarem Bindematerial wie Bast, Jute- oder Sisalband gebündelt werden“, erinnert Michael Hauschke, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, an die Regeln. „Nicht gebündeltes Strauchwerk sowie Bündel mit Draht oder Kunststoffband bleiben liegen und werden nicht abgefahren“, ergänzt Hauschke. Er weist darüber hinaus darauf hin, dass die Bündel auf eine Maximallänge von 1,50 Meter zu kürzen sind. Im Rahmen dieser Abfuhr werden auch noch Tannenbäume, die im Januar liegen geblieben sind, abgefahren. Größere Tannenbäume ab 1,80 Meter sind entsprechend zu kürzen; die entstehenden zwei Teile dürfen ohne Bündelung bereitgelegt werden