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16.12.2020

Außerordentliche Wirtschaftshilfe - Dezemberhilfe

Um den von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen durch die Krise zu helfen, kann seit dem 25. November 2020 die außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen verlängert. Damit sollen auch für die Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen (Dezemberhilfe).

Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffenen und mittelbar betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.

Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet. Eine genauere Aussage ist derzeit noch nicht möglich. Die Antragstellung wird abe wieder über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen können. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbständige, dei nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zerfikat direkt erstellen.

Nähere Informationen zu den Förderbedingungen und der Antragstellung der Dezemberhilfe:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html