Aufstockung der Überbrückungshilfe II - Liquiditätssicherung für die Veranstaltungswirtschaft und das Schaustellergewerbe
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft und des Schaustellergewerbes, denen die Leistung über die Überbrückungshife bewilligt wurde.
Die Leistungen sollen abhängig von der Branche und dem entstandenen bzw. absehbaren Umsatzverlust für den Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres Umsatzverluste ausgleichen:
• Veranstaltungswirtschaft:
15 % der Umsatzverluste von April bis Dezember 2020 gegenüber zum Vorjahr für die ersten 100.000 Euro bzw. 10 % bei einem darüberhinausgehenden Umsatzverlust
• Schaustellergewerbe:
7,5 % der Umsatzverluste von April bis Dezember gegenüber zum Vorjahr und in Höhe von 20 % der in diesen Monaten des Jahres fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen oder
15 % der Umsatzverluste von April bis Dezember 2020 gegenüber zum Vorjahr für die ersten 100.000 Euro und in Höhe von 10 % für darüberhinausgehende Verlustbeträge
Die maximale Förderhöhe beträgt maximal 50.000 €.
Weitere Informationen zur Aufstockung der Überbrückungshilfe II finden Sie unter:
https://nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Aufstockung-Überbrückungshilfe/index.jsp