Ausgleichzahlungen für Heilmittelerbringer - Anträge bis 30. Juni 2020 stellen
Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen können als Heilmittelerbringer seit dem 20. Mai bis 30. Juni 2020 einen Antrag auf Ausgleichszahlung für die Ausfälle der Einnahmen, die ihnen aufgrund eines Behandlungsrückgangs infolge der COVID-19-Epidemie entstehen, stellen.
Die Ausgleichzahlung wurde im Rahmen eines Rettungsschirms durch die am 5. Mai in Kraft getretene COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) geregelt.
Die Anträge sind an die für den einzelnen Leistungserbringer zuständige Arbeitsgemeinschaften nach §124 Absatz 2 SGB V zu richten. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Webseite der GKV Niedersachsen.