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12.05.2016

BAföG steigt ab August 2016 – Anträge frühzeitig beim Landkreis stellen

Wer BAföG beantragt hat oder plant, in näherer Zukunft diese Förderung in Anspruch zu nehmen, hat Grund zur Freude: Mit Beginn des neuen Schuljahres im August 2016 werden die BAföG-Leistungen verbessert. Die Freibeträge werden um ca. 100 Euro angehoben. Die Bedarfssätze für die Schülerinnen und Schüler werden um ca. sieben Prozent erhöht. Damit können mehr Schülerinnen und Schüler Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten. Die Leistungen für Schülerinnen und Schüler werden als Zuschuss gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Wer ab August eine zweijährige Berufsfachschule, eine Fachoberschule (Klasse 12) mit vorheriger Berufsausbildung oder auch eine mehrjährige Fachschule besuchen wird, sollte frühzeitig, am besten noch vor Beginn der Ferien, einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen. „Spätestens am 31.08.2016 sollte der Antrag beim Landkreis bzw. der jeweiligen Gemeindeverwaltung vorliegen“, unterstreicht Hansgerd Hempen, der zuständige Mitarbeiter für Ausbildungsförderung im Amt für besondere soziale Leistungen beim Landkreis Ammerland. „Eine Nachzahlung gibt es für zu spät vorgelegte Anträge leider nicht. Damit können Ansprüche verloren gehen, da die Leistungen immer erst ab Antragsmonat gewährt werden können.“

Hempen weist darauf hin, dass auch für Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen (Realschulen, Gymnasien, einjährigen Berufsfachschulen, Fachoberschulen ohne vorherige Berufsausbildung, beruflichen Gymnasien) ab der zehnten Klasse ein Anspruch auf BAföG-Leistungen bestehen kann, wenn sie aufgrund einer größeren Entfernung zum Schulort nicht im Elternhaus wohnen. Fragen zu den Voraussetzungen der Leistungsgewährung und zur Antragstellung beantwortet Hansgerd Hempen persönlich oder unter der Telefonnummer 04488-56-1460.