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26.01.2023

BEG - Vorankündigung Neubauförderung ab März 2023 

Die KfW-Bank hat mit einem aktuellen Informationsblatt Eckdaten der künftigen Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst (Start: 01.03.2023).

Die neue KFN-Förderung löst die bislang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG ab.
Künftig erfolgt eine verstärkte Fokussierung auf Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus und die bisherigen Tilgungszuschüsse fallen weg (dann reine Kredite) und die Kreditbeträge werden angepasst.

Bis einschließlich 28.02.2023 können Anträge über die bestehenden Produkte bei der KfW eingereicht werden (s. www.kfw.de/261 bzw. www.kfw.de/263).

Ab dem 01.03.2023 gelten dann folgende Förderbedingungen der neuen KFN-Förderung:

  • Ziel: Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens
  • Antragsberechtigte: Grundsätzlich alle Investoren sowie Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden
  • Fördergegenstand: Neubau sowie Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit einem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 (EH 40 / EG 40) in folgenden Förderstufen:
    • Klimafreundliches Wohn- und Nichtwohngebäude
    • Klimafreundliches Wohn- und Nichtwohngebäude mit QNG (hier: Nachweis über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM))
  • Voraussetzung: Verpflichtende Einbindung eines Energieeffizienz-Experten sowie zusätzlich bei Beantragung der Förderstufe mit QNG einer QNG-Zertifizierungsstelle und eines QNG-Nachhaltigkeitsberaters
  • Zuwendungsart: Zinsgünstiger Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschuss
  • Kredithöchstbeträge: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens, jedoch gelten abhängig von der Gebäudeart folgende Begrenzungen
    • Wohngebäude: max. 100.000 Euro pro Wohneinheit (Klimafreundliches Wohngebäude) bzw. max. 150.000 Euro pro Wohneinheit (Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG)
    • Nichtwohngebäude: max. 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben (Klimafreundliches Nichtwohngebäude) bzw. max. 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben (Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG)
  • Beihilferechtlicher Hinweis: Der Kredit ergeht beihilfefrei.

Details hierzu finden Sie im beigefügten KfW-Informationsblatt.