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25.05.2021

Bezuschussung von Tagesfahrten und Erhöhung von Fördersätzen als Signal für die Jugendarbeit

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie sollen die Vereine und Jugendverbände zusätzliche Unterstützung durch den Landkreis Ammerland erhalten. In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses haben die Mitglieder dem Kreistag einstimmig die Bezuschussung von Tagesfahrten sowie für die Erhöhung der Fördersätze vorgeschlagen.

„Wir sehen, dass die Strukturen der Verbandsarbeit teilweise ganz wegbrechen und somit viele Angebote für Kinder und Jugendliche nicht mehr unterbreitet werden können“, äußert sich die Kreisjugendpflegerin Alena Schulz besorgt. Die Erhöhung der Fördersätze und die Möglichkeit nun auch Tagesfahrten zu bezuschussen, sähe sie als politisches Signal für die Jugendarbeit. „Die Jugendverbandsarbeit bedarf angesichts der Krise stärkerer Unterstützung denn je. Der erste Schritt dahin ist damit getan. Zusätzlich hegen wir die Hoffnung, den Kindern und Jugendlichen durch die Bezuschussung von Tagesfahrten wieder etwas Normalität zurückgeben zu können“, so die Kreisjugendpflegerin.

Zusammenfassend ergeben sich die folgenden Änderungen innerhalb der Förderung von Jugendpflegemaßnahmen durch den Landkreis Ammerland: Bei der Durchführung von Gruppenfahrten und Zeltlagern wird ein Zuschuss von sechs Euro pro Tag und teilnehmender Person gewährt. Für Auslandseinsätze und internationale Begegnungen wird der Fördersatz auf acht Euro im Ausland pro Tag und teilnehmender Person und auf vier Euro pro Tag und teilnehmender Person bei einer Durchführung im Landkreis angehoben. Hinzu kommt die Förderung von Tagesfahrten, die mindestens sechs Zeitstunden umfassen. Hier erhalten Teilnehmende und Betreuungskräfte zunächst – befristet bis zum 31. Juli 2022 – einen Zuschuss von sechs Euro pro Person. Des Weiteren wird in den Richtlinien ergänzt, dass bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen ein paritätisches Verhältnis bei den Betreuungskräften anzustreben ist.

Die Änderungen treten vorbehaltlich der abschließenden Beschlussfassung durch den Kreistag zum 1. Juli 2021 in Kraft. Antragsformulare können ab sofort auf der Internetseite des Landkreises Ammerland heruntergeladen werden.