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08.12.2021

Bundesförderung "Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) - Novellierte Richtlinien

Mit der Neuregelung der Bundesförderung werden weitere Förderanreize gesetzt und die Anwenderfreundlichkeit gesteigert.
Das BMWi hat die Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz sowie Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in Unternehmen weiterentwickelt. Das Förderpaket „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ ist offen für alle Branchen und Technologien und bietet viel Spielraum für die Umsetzung einer passenden Lösung. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss). Eine weitere Förderoption mit höheren Fördersätzen bietet das Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb“.

Anträge können laufend – wahlweise als direkter Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss – für investive Maßnahmen in folgenden Modulen beantragt werden. Ergänzt wurde durch die Novellierung der Fördertatbestand „Ressourceneffizienz“ im Modul 4 und neu eingeführt das Modul 5 „Transformationskonzepte“:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien (nach Nr. 5.1) –
    Ersatz oder Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung (Pumpen, Motoren, Ventilatoren etc.)
  • Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (nach Nr. 5.2) –
    Ersatz oder Neuanschaffung von Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (nach Nr. 5.3) –
    u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie oder Umweltmanagementsystems
  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierungen von Anlagen und Prozessen (nach Nr. 5.4) –
    u. a. Prozess- und Verfahrensumstellungen sowie Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme bzw. an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung (Voraussetzung ist die Vorlage eines CO2-Einsparkonzepts; Förderhöhe ist auf 500 Euro bzw. für KMU auf 900 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 gedeckelt)
  • Modul 5: Transformationskonzepte (nach Nr. 5.5) –
    Unterstützung Unternehmen bei Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität

Der Fördersatz beträgt i. d. R. max. 30 % in Modul 1, 3 und 4, max. 45 % in Modul 2 bzw. max. 50 % in Modul 5.
Eine Erhöhung um 10 %-Punkte ist bei KMU möglich.
Die Fördersumme ist auf max. 80.000 Euro pro Konzept (in Modul 5), max. 200.000 Euro pro Vorhaben (in Modul 1) sowie max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben (in Modul 2 bis 4) begrenzt.


EEW – Förderwettbewerb
Mit dem Förderwettbewerb komplementiert das BMWi das technologie- und branchenoffene EEW-Förderpaket und stellt eine weitere Förderoption mit höherem Fördersatz (max. 60 %) zur Verfügung. Zu beachten ist jedoch, dass es sich hierbei um ambitionierte Vorhaben handelt, deren energie- oder ressourcenbezogene Amortisationszeit ohne Förderung mind. vier Jahre betragen würde.

Eine Beantragung der Fördermittel erfolgt im Rahmen von mehreren Wettbewerbsrunden pro Jahr; zu beachten ist dabei folgendes:

  • Der aktuelle Stichtag endet am 28. Februar 2022, jedoch kann dieser bei Überzeichnung des Budgets um 50 % vorzeitig geschlossen werden.
  • Neue Wettbewerbsrunden werden i. d. R. vier Wochen vor Beginn bekanntgegeben, daher empfiehlt es sich die Website www.wettbewerb-energieeffizienz.de im Blick zu behalten.
  • Eine parallele Antragstellung im erst genannten Programm ist nicht möglich.

Es gelten nachstehende Förderbedingungen:

Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen (ähnliche Maßnahmen wie beim EEW – Zuschuss und Kredit)
Zuwendungsfähig ist zudem die Erstellung des für die Antragstellung erforderlichen Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung durch externe Energieberater (s. www.energie-effizienz-experten.de).

Förderhöhe:
max. 10 Mio. Euro pro Projekt

Projektlaufzeit:
max. drei Jahre

Auswahlverfahren:
Die Förderentscheidung erfolgt anhand des Verhältnisses zwischen der beantragten Fördersumme und zur erwarteten CO2-Einsparung („Förder-Euro“ pro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr). Je höher die Einsparung und je geringer die beantragte Förderung, desto höher die Förderchancen (sog. „Fördereffizienz“).

Einen kompakten Überblick bietet folgende Website: https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/anlagentechnik.html