Bundesförderung für Effizienzgebäude (BEG) - Wegfall der Neubauförderung bei Effizienzgebäude-Stufe 55
Eine Förderung für Neubauten in der Effizienzstufe 55 (55, 55 EE und 55 NH) kann nur noch bis zum 31. Januar 2022 beantragt werden.
Neubauten (d.h. Errichtung und Ersterwerb) von Nichtwohn- und Wohngebäuden werden ab dem 01. Februar 2022 nur noch gefördert, sofern diese den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 (d.h. 40, 40 EE, 40 NH und bei Wohngebäuden 40 plus) erreichen.
Gebäudesanierungen von Nichtwohn- und Wohngebäuden sollen unverändert weiter gefördert werden (d.h. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden sowie Sanierungen hin zur Erreichung eines energetischen Standards eines Effizienzgebäudes Denkmal, 100, 85 (nur Wohngebäude), 70, 55, 40, einschl. Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse)
Die Richtlinien für die Bereiche BEG-Nichtwohngebäude und BEG-Wohngebäude dürften in Kürze entsprechend angepasst werden.
Detaillierte Informationen zur BEG finden Sie auf den Seiten der KfW und des BAFA.