Bundesförderung bietet finanzielle Unterstützung zur Produktion von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte
Ziel des am 1. Mai 2020 in Kraft getretenen Bundesförderungsprogramms ist die Sicherstellung der ausreichenden Verfügbarkeit von persönlichen und medizinischen Schutzausrüstungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Das Programm fördert Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies, das im Meltblown-Verfahren hergestellt wird und die Qualitätsanforderungen als Vorprodukt für eines der nachfolgend aufgeführten Produkte erfüllt:
- Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel „FFP2“
- Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel „FFP3“
- Medizinische Gesichtsmasken
Der Fördersatz beträgt max. 30 %, wobei die Fördersumme auf max. 10 Mio. Euro je Unternehmen (inkl. Tochterunternehmen) begrenzt ist.
Unternehmen können den Antrag bis zum 30. Juni 2020 stellen.
Details zu den Förderbedingungen und die Antragsunterlagen stehen auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)bereit. Ansprechpartner dort sind erreichbar im Referat 414 – Auslandsmarkterschließung, Messen (Tel.: 06196 / 908-1212).