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15.06.2022

Corona-Infektion: automatischer Versand von Absonderungsverfügungen und Genesenennachweisen entfällt

Coronapositiv getestete Ammerländerinnen und Ammerländer erhalten ab sofort keine besonderen Absonderungsverfügungen und Genesenennachweise mehr vom Gesundheitsamt. Stattdessen tritt am 15. Juni eine Allgemeinverfügung des Landkreises Ammerland in Kraft, mit der die Pflichten und das weitere Verfahren im Falle einer Infektion allgemeinverbindlich festgelegt werden.

„Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Hausarztes für den Verdienstausfall ist inzwischen ausreichend und muss ohnehin vorgelegt werden. Damit ist der zusätzliche Nachweis des Gesundheitsamtes zur Vorlage beim Arbeitgeber nicht mehr notwendig“, informiert Jasmin Guske, organisatorische Leitung des Teams Corona und der mobilen Impfteams. Auch das Verfahren für die Ausstellung von Genesenennachweisen wird der veränderten Landesverordnung angepasst: Bisher war der Genesenennachweis unbedingte Voraussetzung für den Erhalt des digitalen COVID-19-Zertifikats nach überstandener Corona-Infektion. Zukünftig reicht der Beleg durch einen positiven SARS-CoV-2-PCR-Test aus. Dieser kann bei der entsprechenden Teststelle angefordert und anschließend bei einer Apotheke für die Ausstellung des Zertifikats vorgelegt werden“, erläutert Guske die Vereinfachung.

Dabei rechnet sie mit dem Verständnis der Ammerländerinnen und Ammerländer, die auch schon bei den vorigen Schritten – Online-Registrierung von Infizierten und Kontaktpersonen, Online- Freitestung sowie automatisierter Mitteilung eines positiven Testergebnisses – unkompliziert mitgegangen seien. „Wir haben in den letzten Monaten mit immensem und zusätzlichem Personaleinsatz dazu beigetragen, die sich rasant ausbreitende Omikronwelle so lange flach zu halten, bis möglichst viele Menschen einen ausreichenden Immunschutz aufbauen konnten. Deshalb waren rund 120 der 600 Beschäftigten bei der Kreisverwaltung neben externer Verstärkung, etwa durch die Bundeswehr, im Rotationsverfahren im Team Corona bis an die Grenzen der Belastbarkeit eingesetzt, um die eingehenden Meldungen infizierter Personen zu bearbeiten, Quarantäne anzuordnen – bis zu 700 Verfügungen am Tag –, Kontaktpersonen zu ermitteln und zu betreuen, Absonderungsverfügungen und Genesenennachweise zu versenden und Anfragen per E-Mail oder Telefon zu beantworten. Wir möchten jetzt mit Blick auf erneuten hohen Arbeitsanfall durch zukünftige Wellen in der kälteren Jahreszeit und zur Schonung unserer Ressourcen bis auf Weiteres zum Status quo zurückkehren“, unterstreicht die organisatorische Leitung des Teams Corona und der mobilen Impfteams und verweist auf vergleichbare Verfahrensweisen, etwa in der Stadt Oldenburg.

Für eine erhebliche Entlastung des verschlankten Teams sorge zudem, dass die Übermittlung der Fallzahlen an das Robert Koch-Institut (RKI) nur noch an Wochentagen zu erfolgen habe – am Wochenende seien die Zahlen über das RKI-Dashboard abrufbar – und dass auch die Hotline ab sofort nur noch zu den Dienstzeiten der Kreisverwaltung erreichbar sei. Die stark gesunkene Inanspruchnahme rechtfertige diesen Schritt und zeige zudem, dass die Bürgerinnen und Bürger mittlerweile gut informiert seien und gelassen und routiniert mit der Situation umgingen.

Weitere Informationen veröffentlicht das RKI auf seiner RKI Website unter Genesennachweis.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.