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23.11.2021

Coronavirus: 3G-Regel im Kreishaus und seinen Außenstellen

Für das Kreishaus und seine Außenstellen gilt ab Mittwoch, 24. November 2021, die 3G-Regel. Damit ist der Zugang nur noch Geimpften, Genesenen und Getesteten vorbehalten.

Auch wenn das Kreishaus und seine Außenstellen trotz der ernsten Corona-Lage grundsätzlich weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet bleiben, werden Bürgerinnen und Bürger jedoch gebeten, sich mit ihren Anliegen vorrangig per E-Mail, per Post oder telefonisch an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung zu wenden. Die Kreisverwaltung soll nur bei wirklich dringenden und nicht aufschiebbaren Anliegen aufgesucht werden. In diesen Fällen wird um eine rechtzeitige Terminvereinbarung mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebeten; bestätigte Termine behalten ihre Gültigkeit. Termine sollten möglichst allein oder nur mit einer notwendigen Begleitperson wahrgenommen werden. „Das heißt, dass zum Beispiel bei Familiengesprächen weitere Familienangehörige wie Ehepartnerin oder Kind anwesend sein dürfen sowie in begründeten Ausnahmefällen auch Dritte wie Dolmetscher, Betreuerin oder Architekt an Gesprächen teilnehmen können“, erklärt die Leiterin des Personal- und Organisationsamtes Ute Fastje.

Im Kreishaus wird die Einhaltung der 3G-Regel überwacht. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass alle Bürgerinnen und Bürger beim Betreten des Kreishauses die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis) mitführen und vorzeigen müssen. Im gesamten Kreishaus gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, der Zugang ist nur noch über den Haupteingang möglich.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.