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24.03.2020

Coronavirus – Entsorgung von Abfällen im Zusammenhang mit COVID-19-Infektionen

Abfälle, die im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion in Privathaushalten anfallen, sind über die zum jeweiligen Haushalt gehörende Restmülltonne zu entsorgen. Allerdings dürfen diese Abfälle keinesfalls lose in die Restmülltonnen gelangen, sondern müssen luftdicht verpackt oder zugeschnürt in Plastikbeuteln oder ähnlichen Behältnissen in die Restabfalltonne gegeben werden.

„Mit dieser Entsorgungsvorgabe des Landes Niedersachsen im Falle konkreter Infektionsfälle soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus über kontaminierte Materialien und Hygieneartikel – beispielsweise Taschentücher oder Einweg-Papiertücher – verhindert werden“, erklärt der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes Michael Hauschke.

„Das Coronavirus hat bislang noch keine Auswirkung auf die haushaltsnahe Abfallentsorgung für Privathaushalte sowie gewerbliche Rest- und Bioabfallerzeuger“, unterstreicht Hauschke noch einmal in diesem Zusammenhang.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.