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12.03.2020

Coronavirus – Maßnahmen im Ammerland – I. Empfehlung für geplante Veranstaltungen, II. Betretungsverbot für Reiserückkehrer

Empfehlung für geplante Veranstaltungen

Um die Ausbreitung des Coronavirus im Ammerland einzudämmen, empfiehlt der Landkreis dringend, für die Monate März und April geplante Veranstaltungen abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Landrat Jörg Bensberg appelliert dabei an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Veranstalter, unabhängig davon, ob es sich um eine gewerbliche Veranstaltung oder private Feier, eine Mitarbeiterversammlung oder eine Vereinssitzung handelt. „Es ist damit zu rechnen, dass Teilnehmende das Virus bereits in sich tragen und an andere Gäste weitergeben. Insbesondere ältere oder kranke Personen werden dadurch erheblich gefährdet“, so Bensberg. Erfreut hat der Landkreis insoweit zur Kenntnis genommen, dass bereits eine Vielzahl von Veranstaltungen verlegt oder abgesagt wurde.

Gestern hat die niedersächsische Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann einen Erlass herausgegeben, der das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern anordnet. Auch vor diesem Hintergrund empfiehlt das Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland ergänzend, bis Ende April auch kleinere und kleinste Veranstaltungen frühzeitig abzusagen oder zu verlegen. Die Empfehlung bezieht sich insbesondere auf Veranstaltungen
· von Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personengruppen, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Hospizen oder Behinderteneinrichtungen,
· in Kindereinrichtungen und Schulen,
· mit besonderer Nähe des Publikums zueinander, zum Beispiel bei Musikkonzerten in engen Räumlichkeiten,
· mit überregionalem oder internationalem Publikum.

Eine entsprechende Handlungsempfehlung ist heute an die Stadt, die Gemeinden und alle betroffenen Einrichtungen versandt worden.

Sollte es das Gesundheitsamt für erforderlich halten, kann eine Veranstaltung gemäß § 28 Infektionsschutzgesetz auch untersagt werden. „Eine Untersagung wird nach derzeitigem Stand wahrscheinlich sehr kurzfristig erfolgen. Da sich die Gefährdungslage gegenwärtig stündlich ändert, empfehlen wir daher dringend, rechtzeitig zu handeln“, so Dr. Elmar Vogelsang, Leiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Ammerland.

Verbote für Rückkehrer aus Risikogebieten

Darüber hinaus hat der Landkreis am Donnerstag, dem 12. März eine Allgemeinverfügung gemäß § 28 Infektionsschutzgesetz erlassen: Danach dürfen Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Rückkehr folgende Einrichtungen nicht betreten: Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und stationäre Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe.

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete werden durch das Robert-Koch-Institut festgelegt und sind tagesaktuell abrufbar.

Weitere aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf der Internetseite bereitgestellt.

„Angesichts des dynamischen Infektionsverlaufs ist nicht auszuschließen, dass die Maßnahmen des Landkreises Ammerland zur Eindämmung des Virus und zum Schutz aller Ammerländerinnen und Ammerländer noch ausgeweitet werden müssen“, betont Landrat Jörg Bensberg.