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09.04.2020

Coronavirus – Segeln aus Vereinshäfen im Landkreis Ammerland wieder erlaubt

Der Landkreis Ammerland teilt mit, dass das Segeln als Individualsport auch aus Vereinshäfen ab sofort wieder erlaubt ist. Nach klarer Aussage des Niedersächsischen Sozialministeriums ist das Betreten eines Segelhafens unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen zulässig.

Danach ist die sportliche Betätigung im Freien unter den Voraussetzungen des § 2 der aktuellen Verordnung der Landesregierung zur Beschränkung sozialer Kontakte gestattet, sofern unter anderem die Zusammenkunft von maximal zwei Personen im öffentlichen Raum nicht überschritten und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter von Mensch zu Mensch, die ausdrücklich auch für das Ausüben des Segelsportes auf dem Segelboot gilt, eingehalten wird.


Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.