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18.03.2020

Coronavirus – Beschränkungen für Hotels, Gaststätten, Restaurants sowie Werkstätten und Tagesstätten für behinderte Menschen

Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten ab sofort auch Beschränkungen für den Betrieb von Hotels, Gaststätten, Restaurants sowie Werkstätten und Tagesstätten für behinderte Menschen. Das geht aus einer weiteren Allgemeinverfügung hervor, die der Landkreis Ammerland auf der Grundlage der Vorgaben des Landes Niedersachsen am Mittwoch, 18. März, erlassen hat.

Betreibern von Beherbergungsstätten und vergleichbaren Angeboten, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

Für Restaurants, Speisegaststätten und Mensen besagt die Verfügung, dass sie für den Publikumsverkehr nur geöffnet werden dürfen, wenn durch Auflagen sichergestellt ist, dass das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus, etwa durch Reglementierung der Besucherzahl sowie durch Hygienemaßnahmen und Hygienehinweise, minimiert wird. Sie dürfen daher nur unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist und die Gäste einen ausreichenden Abstand zueinander halten. Die Öffnungszeiten sind auf frühestens 6 Uhr bis spätestens 18 Uhr beschränkt.

Die Ausweitung der kontaktreduzierenden Maßnahmen betrifft auch Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare ambulante und teilstationäre Angebote der Eingliederungshilfe. Die Einrichtungen dürfen von den dort beschäftigten und betreuten Menschen nicht betreten werden.

Einzelheiten und Ausnahmen vom Betretungsverbot finden sich in der Allgemeinverfügung.

Die Einschränkungen gelten vorerst bis einschließlich Samstag, 18. April 2020.     

Weitere aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf unserem INFOPORTAL.