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17.03.2020

Coronavirus – Weitere Maßnahmen zur Einschränkung sozialer Kontakte

Der Landkreis Ammerland hat am Dienstag, 17. März, eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, um soziale Kontakte im öffentlichen Bereich noch weiter zu beschränken.

Für den Publikumsverkehr werden ab sofort geschlossen: Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und sonstige Angebote von Freizeitaktivitäten (in Räumen und im Freien), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen, alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze, alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern.

Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich.

Verboten werden Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren, alle öffentlichen Veranstaltungen.

Der Zugang zu Patienten zu Besuchszwecken in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie zu Bewohnern in stationären oder teilstationären Einrichtungen der Pflege wird untersagt. In besonderen Fällen kann es Ausnahmeregelungen geben.

Der Betrieb für alle Einrichtungen der Tagespflege im Landkreis Ammerland wird untersagt. Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.