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29.01.2020

Eingeschränkte Verfügbarkeit des Straßenverkehrsamtes vom 31. Januar bis 4. Februar 2020

Vom 31. Januar bis zum 4. Februar 2020 wird das Straßenverkehrsamt des Landkreises Ammerland aufgrund einer EDV-Umstellung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Von dieser Umstellung sind insbesondere auch die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle betroffen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes werden die Zulassungs- bzw. Führerscheinanträge sowie sonstige Anfragen und Anträge wie gewohnt entgegennehmen und bearbeiten. Aufgrund der Umstellung kann es jedoch zu Verzögerungen in der Bearbeitung und zu längeren Wartezeiten kommen“, erläutert der zuständige Dezernent Thomas Kappelmann. Die Einschränkung bezieht sich auf die Verfügbarkeit der EDV-Systeme, insbesondere auf die Erfassung und Bearbeitung der Daten.