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17.04.2020

Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aktuell den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert sowohl Grundsätze als auch ein betriebliches Maßnahmenkonzept für technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen im Betrieb. Die Eckpunkte der Empfehlung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit. 

Diese Anforderungen an den Arbeitsschutz sind für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich. Die Unfallversicherungsträger und die Aufsichtsbehörde des Landes Niedersachen werden den allgemeinen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard mit branchenspezifischen Informationen und Beratungsangeboten konkretisieren und weiterentwickeln.