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10.01.2022

Förderprogramm "go-digital" - Fortführung 2022-2024

Das Förderprogramm "go-digital" wird mit einer aktualisierten Richtlinie in geänderter Form weitergeführt. Mit dem Programm werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung von KMU durch autorisierte Beratungsunternehmen gefördert.

Antragsberechtigte:

  • Ein autorisiertes Beratungsunternehmen als Zuwendungsempfänger beantragt für das zu begünstigende Unternehmen die Förderung
  • Begünstigte: rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschl. des Handwerks mit weniger als 100 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz / einer Jahresbilanzsumme von max. 20 Mio. Euro.

Fördergegenstand:
Unterstützt werden die fachliche Beratung sowie die Begleitung des begünstigten Unternehmens durch autorisierte Beratungsunternehmen bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen in den nachfolgenden Modulen nach dem Stand der Technik:

  • Modul 1 „Digitalisierungsstrategie“ (neu!)
    (Erstellung neuer und Verbesserung bestehender Digitalisierungsstrategien)
  • Modul 2 „IT-Sicherheit“
    (Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus und des Datenschutzes)
  • Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“
    (Erhöhung des Anteils digitaler Geschäftsprozesse)
  • Modul 4 „Datenkompetenz“ (neu!)
    (Steigerung der Datenkompetenz)
  • Modul 5 „Digitale Markterschließung“
    (Verbesserung der digitalen Präsentationsqualität und Reichweite)

Bei den Vorhaben innerhalb der Module gilt u.a.:

  • Gefördert wird die Umsetzungsleistung (Vorhabendurchführung und Controlling, Auswertung) und auf Wunsch vorab auch eine Potenzialanalyse (max. drei Beratertage).
  • Es muss eine vorhabenbezogene „IT-Sicherheits-Pflichtberatung“ erfolgen (mind. zwei Beratertage).
  • Unterweisungen und Schulungen von Personal zum Thema des Vorhabens sind in begrenztem Umfang förderfähig.
  • Die Installation und Inbetriebnahme individueller Software-Lösungen sowie notwendige Anpassungen von Standardsoftware an unternehmensspezifische elektronische Geschäftsprozesse sind förderfähig.
  • Nicht förderfähig sind u.a. unterstützende Informationstechnik wie Hardware oder Standardsoftware.
  • Neben dem autorisierten Beratungsunternehmen können in begründeten Ausnahmefällen sachverständige Dritte (Experten für die jeweilige Aufgabenstellung, andere autorisierte Beratungsunternehmen oder Fachanwaltskanzleien) hinzugezogen werden (max. sechs Beratertage)

Förderhöhe/-umfang:

  • Pro Vorhaben sind max. 30 Beratertage förderfähig (Gesamtdauer: max. sechs Monate)
  • Förderfähige Ausgaben: max. 1.100 Euro netto für Ausgaben pro Beratertag (Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und muss vollumfänglich vom begünstigten Unternehmen finanziert werden)
  • Fördersatz für begünstigte Unternehmen: max. 50 % (der nicht geförderte Anteil der Ausgaben muss als Eigenanteil erbracht werden)
  • Beihilferechtliche Grundlage für begünstigte Unternehmen: De-minimis
  • Begünstige Unternehmen können zwei Jahre nach Beendigung der Förderung einen neuen Antrag stellen
  • Für autorisierte Beratungsunternehmen beträgt die maximale Bewilligungssumme 300.000 Euro pro Jahr

Antragsverfahren:

  • Für Vorhaben des begünstigten Unternehmens: Laufende Antragsmöglichkeiten ab dem 01. Januar 2022 über das autorisierte Beratungsunternehmen
  • Alle bis zum 31.12.2021 autorisierte Beratungsunternehmen bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert
  • Interessierte Beratungsunternehmen können im Zeitfenster vom 01. Januar bis 28. Februar 2022 eine Nachautorisierung für die neuen Module „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ oder eine Neuautorisierung in allen Modulen beantragen.
    Eine spätere Autorisierung ist nur möglich, sofern auf der Programmwebsite entsprechende Aufrufe (für ein oder mehrere Module) veröffentlicht werden.

Nähere Hinweise:  www.bmwi-go-digital.de