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06.12.2021

Förderung niedrigschwelliger Investitionen im Gaststättengewerbe - Neuauflage

Aufgrund der weiterhin schwierigen Lage für die Gastronomie lässt das Niedersächsische Wirtschaftsministerium das Gaststättenförderprogramm jetzt mit zusätzlichen 55 Millionen Euro wiederaufleben. Im Rahmen des Corona-Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie war das Förderprogramm mit über 94 Millionen Euro bereits letztes Jahr das am stärksten nachgefragte Hilfspaket, um die Folgen der Corona-Pandemie für diese Branche abzufedern.

Da davon ausgegangen wird, dass die zur Verfügung stehenden Mittel i. H. v. 55 Mio. Euro sehr schnell belegt sein werden, empfiehlt sich nach Öffnung des Antragsportals eine unmittelbare Beantragung der Fördermittel. Im Zusammenhang mit dem Programmstart sollten interessierte Unternehmen daher die Website der NBank im Blick behalten: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedrigschwellige-Investitionsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-das-Gastst%C3%A4ttengewerbe/index-2.jsp. Hier dürften zeitnah die entsprechenden Informationen bekanntgegeben werden. Die inhaltlichen Modalitäten sollen unverändert bleiben:

Antragsberechtigte:
Unternehmen des Gaststättengewerbes mit Umsatzeinbußen (Abgleich der Umsätze der Monate April bis Juni 2021 mit dem Vergleichszeitraum April bis Juni 2019) (Hinweis: Antragsteller, die bereits eine Förderung über die o. g. Richtlinie erhalten haben, sind nicht erneut antragsberechtigt.)

Fördergegenstand:
Investitionsvorhaben (mind. fünf Jahre Nutzungsdauer) im Zusammenhang mit Umbauten und Erweiterungen oder sonstigen Modernisierungen insb. zur Anpassung an pandemiespezifische Belange (z. B. neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Trennwände) 

Förderhöhe:
max. 80 %, jedoch mind. 5.000 und max. 100.000 Euro 

Bewilligungszeitraum:
voraussichtlich Anfang 2022 bis spätestens 31.10.2022

Beihilferechtliche Grundlage:
De-minimis-Verordnung bzw. kumulativ/alternativ Kleinbeihilfenregelung 2020

Nähere Hinweise zum Programm finden Sie bei Interesse auf der o. g. Website. Hier werden u. a. weitere Antragsunterlagen (u. a. FAQ-Liste) und voraussichtlich demnächst die geänderte Richtlinie zur Verfügung gestellt.