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24.06.2020

Förderung von Projekten zur Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen - Nächster Antragsstichtag am 15.09.2020

Bis zum 15. September 2020 können wieder Anträge über die ELER-Richtlinie "Förderung von Projekten im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse" eingereicht werden. Ziel dieser Förderung ist es, durch die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit einen Beitrag zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu leisten.

Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von Erzeugern (Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse sind ausgeschlossen) und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Das Programm fördert
  • den Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschl. der technischen Einrichtungen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
  • innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung der technischen Einrichtungen,
  • Vorplanungen in Verbindung mit den o. g. Maßnahmen.

Der Fördersatz beträgt je nach Antragsteller und Maßnahme zwischen max. 10 % und 50 %.

Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis, dass mindestens 20 % des geförderten Investitionsvolumen auf Investitionsgegenstände entfallen, die der Verringerung des Ressourcenverbrauchs dienen. 10 % der Ressourcen müssen im Vergleich zum Referenzsystem eingespart werden; dabei sollte es sich bei den Ressourcen um Energie bzw. Wasser handeln.

Weitere Informationen finden Sie bei Interesse auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-niedersachsen.de
Zuständige Ansprechpartner dort sind Herr Dr. Jörgensen und Herr Dr. Wulff (Tel.: 0511 / 3665-1191 bzw. -1176).