Förderung von Projekten zur Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen - Nächster Antragsstichtag am 15.09.2020
Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von Erzeugern (Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse sind ausgeschlossen) und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Das Programm fördert
- den Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschl. der technischen Einrichtungen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung der technischen Einrichtungen,
- Vorplanungen in Verbindung mit den o. g. Maßnahmen.
Der Fördersatz beträgt je nach Antragsteller und Maßnahme zwischen max. 10 % und 50 %.
Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis, dass mindestens 20 % des geförderten Investitionsvolumen auf Investitionsgegenstände entfallen, die der Verringerung des Ressourcenverbrauchs dienen. 10 % der Ressourcen müssen im Vergleich zum Referenzsystem eingespart werden; dabei sollte es sich bei den Ressourcen um Energie bzw. Wasser handeln.
Weitere Informationen finden Sie bei Interesse auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-niedersachsen.de
Zuständige Ansprechpartner dort sind Herr Dr. Jörgensen und Herr Dr. Wulff (Tel.: 0511 / 3665-1191 bzw. -1176).