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04.01.2022

FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen im Ammerland

Ab Mittwoch, 5. Januar 2022 gilt im Landkreis Ammerland auch für nicht angezeigte Versammlungen im Sinne des Artikels 8 Grundgesetz die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske. Diese muss mindestens dem Schutzniveau FFP2, KN 95 oder einem gleichwertigen Niveau entsprechen.

Die Kreisverwaltung hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und reagiert damit auf den Anstieg von nicht angezeigten Versammlungen, bei denen Teilnehmende das Tragen von Masken verweigerten und Abstandsgebote nicht eingehalten wurden. Der Landkreis Ammerland legt fest, dass bei allen Versammlungen wie beispielsweise Demonstrationen grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versammlung im Vorfeld ordnungsgemäß angezeigt wurde.

Da Versammlungen in der Regel durch einen dynamischen Ablauf gekennzeichnet sind, sodass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht konsequent einzuhalten und sicherzustellen ist, dient die nun verhängte Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske der effizienten Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ordnungsamtsleiterin Kosima Leonhard führt aus: „Das Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Gesundheit aller an Versammlungen beteiligten Personen und aller Ammerländer Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Verbreitung der Krankheit zumindest zu verlangsamen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.“

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.