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05.08.2019

Faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für Kinder – Stärkung von Familien mit kleinen Einkommen

Das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) ist in Kraft getreten. Es stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft in diesem Zusammenhang faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für die Kinder. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird neu gestaltet, und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche werden verbessert.

„Erfreulich ist, dass die mit einer Antragstellung verbundene Bürokratie deutlich verringert werden konnte. Bisher mussten Eltern für ihre Kinder für jede Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket einen eigenen Antrag stellen. Für Klassenfahrten, Schulausflüge, Mittagsverpflegung und Lernförderung kamen bei diesem Verfahren bisher sieben bis acht Anträge pro Jahr und Kind zusammen“, informiert Sven Wilkens, Mitarbeiter im Jobcenter Ammerland.

Ab sofort gelten die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket allein mit dem Antrag auf Sozialleistungen (SGB II und SGB XII) bereits als beantragt. „Für die Eltern hat das den Vorteil, dass sie diesbezüglich keine Fristen mehr im Auge behalten müssen. Das Jobcenter Ammerland muss lediglich per Vordruck über entstehende Kosten informiert werden“, so Wilkens weiter. Daneben steigt der Betrag für das Schulstarterpaket von 100 Euro auf 150 Euro und wird in den Folgejahren dynamisiert, das monatliche Budget für die Teilnahme an Freizeitaktivitäten wie Musikschule oder Sportverein wurde von zehn auf 15 Euro erhöht, die Eigenanteile der Eltern für die Schülerbeförderung und für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule fallen dagegen weg. „Um auch hier möglichst wenig bürokratischen Aufwand zu verursachen, rechnen wir direkt mit den Anbietern der Schulmittagessen ab“, erklärt Wilkens. Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch dann beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.

Ihre Ansprechpartnerinnen beziehungsweise –partner und weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf der Website des Landkreises Ammerland unter Bildung und Teilhabe.