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01.03.2023

Frühjahrsputz im Garten – Ast- und Strauchwerkabfuhr gehört dazu

In der Zeit vom 13. März bis einschließlich 14. April findet im gesamten Kreisgebiet wieder die Ast- und Strauchwerkabfuhr statt. Der jeweilige Abfuhrtermin kann dem Abfuhrkalender entnommen werden.

Das Ast- und Strauchwerk muss am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr in gebündelter Form an der Straße bereitgelegt werden. Es wird nicht entsorgt, wenn es auf privatem Boden liegt, da die Mitarbeiter der Entsorgungsfirma keine Privatgrundstücke betreten. „Zum Bündeln darf nur verrottbares Bindematerial wie Bast, Jute- oder Sisalband genutzt werden. Nicht gebündeltes Strauchwerk sowie Bündel mit Draht oder Kunststoffband werden nicht abgefahren“, erinnert Michael Hauschke, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, an die Bedingungen für die Annahme. Er weist darüber hinaus darauf hin, dass die Bündel auf eine Maximallänge von 1,50 Meter zu kürzen sind und bereitgelegte Stämme oder Äste nicht mehr als einen Durchmesser von 15 Zentimeter haben dürfen. Die Gesamtmenge dürfe drei Kubikmeter nicht überschreiten.

Sollte Ast- und Strauchwerk trotz Einhaltung aller Vorgaben nicht abgefahren worden sein, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb um eine kurzfristige Information, um eine Nachabfuhr zu organisieren.

Ganzjährig kann Strauchwerk, das mindestens Armlänge hat, auch gebührenfrei auf der Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Weitere Informationen werden auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes bereitgestellt.