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14.12.2016

Geflügelpest (H5N8) bei einem Wildvogel im Landkreis Leer - Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet im Landkreis Ammerland

Im Landkreis Leer ist bei einer verendeten Wildgans in der Samtgemeinde Jümme die Geflügelpest als Todesursache amtlich festgestellt worden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Landkreis Ammerland sind auch Teile der Gemeinde Apen von den Restriktionszonen betroffen. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenbestand im Landkreis Cloppenburg ist dies nun der zweite Ausbruch, der Auswirkungen auf den Landkreis Ammerland hat.

In enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Leer wurde auf Grundlage einer Risikobewertung entschieden, das Gebiet um den Fundort des verendeten Wildvogels mit einem Radius von mindestens einem Kilometer als Sperrbezirk festzulegen. In dem Sperrbezirk im Landkreis Ammerland befinden sich lediglich zwei Geflügelhalter mit insgesamt weniger als 50 Tieren.

Mit einem Radius von mindestens drei Kilometern wird außerdem ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. In dem Beobachtungsgebiet befinden sich 54 Geflügelhalter mit ca. 70.000 Tieren. Ein Großteil der in den „neuen“ Restriktionszonen gelegenen Geflügel haltenden Betriebe war bereits aufgrund des Geflügelpest-Ausbruchs im Landkreis Cloppenburg von Restriktionen betroffen; für diese Betriebe ergeben sich keine Änderungen. Darüber hinaus müssen die Halter von Hunden und Katzen sicherstellen, dass diese Tiere sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Susanne Greiner-Fischer, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Ammerland, wiederholte ihren Appell an die Bevölkerung, dass nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein müsse. „Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot aufgefunden werden, sollten Sie das zuständige Veterinäramt oder die Polizei benachrichtigen. Heimische Singvögel sind von der Vogelgrippe nicht betroffen und müssen daher nicht gemeldet werden.“

Die Seuchenübertragung erfolgt vermutlich durch Ausscheidungen von Wildvögeln. Im gesamten Landkreis Ammerland gilt daher weiterhin die Aufstallpflicht für Geflügel. Tierhalter sollten unbedingt darauf achten, dass Wildvögel keinen Kontakt zu Futter und Einstreu haben. Zudem sollte zur Minderung eines Übertragungsrisikos unter den Vögeln das Füttern von Enten, Gänsen oder Schwänen unterbleiben.

Nach wie vor ist der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei 70° Celsius über einen Zeitraum von mindestens zwei Minuten - und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung - sicher abgetötet wird.

Die Hinweise zu den Verhaltensregeln in den Restriktionszonen sowie die aktuelle und vorangegangen Allgemeinverfügung zur Vogelgrippe erhalten Sie auf der Website des Landkreises.