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31.03.2021

Geflügelpest - H5N8 im Wildtierbestand nachgewiesen

Seit der Feststellung der Geflügelpest in einem Putenbetrieb in der Gemeinde Wiefelstede wurde das Virus in keinem weiteren Nutztierbestand nachgewiesen.

„Allerdings grassiert das Virus weiter in der Wildvogelpopulation. So wurden bei sechs in der Nähe des Ellernteiches in Rastede gefundenen Wildgänsen das Geflügelpest-Virus H5N8 festgestellt“, berichtet Jens Holthusen, der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. „Das zeigt, dass das kreisweite Aufstallungsgebot für Geflügel im Landkreis Ammerland weiterhin notwendig ist und leider noch nicht aufgehoben werden kann.“

Betroffen von der Geflügelpest sind hauptsächlich Wassergeflügel wie Wildenten und Wildgänse, aber auch Aasfresser und Greifvögel. Es werden aus der Bevölkerung vermehrt tote oder erkrankte Vögel gemeldet. Auch wenn der aktuelle Vogelgrippeerreger des Typs H5N8 oder H5N5 bisher nicht für den Menschen gefährlich ist, sollen tote oder lebende Tiere nicht eingesammelt werden.

„Wichtig ist, noch lebende oder sterbende Tiere in Ruhe zu lassen und sich ihnen nicht zu nähern, denn dies bedeutet sehr viel Stress für die Vögel. Verendete Tiere sollten nicht vom Fundort entfernt werden, um einer weiteren Verschleppung der Erkrankung keinen Vorschub zu leisten, und Hunde und Katzen sollten ferngehalten werden“, erklärt Holthusen die richtige Vorgehensweise.

Darüber hinaus weist er darauf hin, dass dem Veterinäramt Funde von verendeten wildlebenden Wild-vögeln zu melden sind. Von dort wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert und mit weiteren Untersuchungen die Verbreitung des Virus im Land ermittelt.

Zur besseren Übersicht stellt der Landkreis Ammerland die Restriktionszonen in Form einer interaktiven Karte zur Verfügung. Weitere Informationen zur Vogelgrippe sind ebenfalls auf der Webseite des Landes Niedersachsen zu finden.