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24.11.2016

Geflügelpest (H5N8) in Putenbestand im Landkreis Cloppenburg – Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet im Landkreis Ammerland

Im Landkreis Cloppenburg ist am 24.11.2016 in einem Putenbestand von 16.000 Tieren in der Gemeinde Barßel der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Der Bestand wurde gesperrt und die Puten werden tierschutzgerecht getötet. Eine Gefahr für den Menschen besteht nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht.

Auf Grundlage der amtlichen Erkenntnisse wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest nach den bundesrechtlichen Vorschriften durch den Landkreis Cloppenburg eingeleitet. Demzufolge wird das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk festgelegt. Davon sind mit den Gemeinden Apen und Edewecht auch Teile des Landkreises Ammerland betroffen. In dem Sperrbezirk im Ammerland befinden sich Geflügelhalter mit circa 18.200 Tieren.

Mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern wird außerdem ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Davon sind Teile der Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht und der Stadt Westerstede betroffen. In dem Beobachtungsgebiet befinden sich 376 Geflügelhalter mit circa 209.500 Tieren.

Tierhalter im Sperrbezirk haben dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart, ihres Standorts und der verendeten Tiere sowie jede Änderung anzuzeigen. Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte und Futtermitteln weder in noch aus einem Bestand verbracht werden. Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand heraus transportiert werden.

„Nicht jeder tote Vogel muss an Geflügelpest gestorben sein! Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Veterinäramt oder die Polizei benachrichtigen. Heimische Singvögel sind von der Vogelgrippe nicht betroffen und müssen daher nicht gemeldet werden“, so Susanne Greiner-Fischer, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. „Vermutlich erfolgt die Seuchenübertragung durch Ausscheidungen von Wildvögeln. Wildvögel sollten keinen Kontakt zu Futter und Einstreu haben. Zur Minderung eines Übertragungsrisikos unter den Vögeln sollte das Füttern von Enten, Gänsen oder Schwänen unterbleiben. Bitte informieren Sie auch Ihre Kinder entsprechend.“

Greiner-Fischer betonte, dass der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten unbedenklich sei. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen sei für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei 70° Celsius über einen Zeitraum von mindestens zwei Minuten – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung– sicher abgetötet wird.