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20.05.2021

Geflügelpest – Landkreis Ammerland hebt Aufstallungsverpflichtung für Geflügel auf

Seit dem 12. November 2020 gilt im Kreisgebiet die angeordnete Aufstallung für Geflügel. Diese Anordnung wird mit Wirkung zum 21. Mai 2021 vom Landkreis Ammerland aufgehoben. Die Entscheidung zur Aufhebung der Stallpflicht wurde nach Gesprächen mit den angrenzenden, ebenfalls geflügelstarken Landkreisen Cloppenburg und Oldenburg sowie den Küstenlandkreisen getroffen.

„Geflügelhalter sind weiterhin dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in Ihren Betrieben konsequent einzuhalten, da trotz der Aufhebung der Aufstallungsanordnung nach wie vor ein Übertragungsrisiko über Wildvögel nicht auszuschließen ist“, erläutert Jens Holthusen, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreis Ammerland.

Seit Anfang Mai ist bundesweit ein Rückgang der Vogelgrippe-Feststellungen bei Wild- und Nutzgeflügel festzustellen. In Niedersachsen wurde das Virus zuletzt am 8. Mai 2021 in einem Putenbestand im Landkreis Emsland amtlich festgestellt. Zudem grassierte das Virus stark in der Wildvogelpopulation. Im Landkreis Ammerland wurden inzwischen 14 tote Wildvögel, der letzte am 30. April, positiv auf das Virus untersucht. Zwischenzeitlich ist ein Großteil der Zugvögel aber weitergezogen, sodass die Gefahr der Übertragung durch diese zurückgegangen ist.

Weitere Informationen zur Geflügelpest sind zu finden unter www.ammerland.de/geflügelpest oder auf der Webseite des Landes Niedersachsen unter https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.