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16.12.2016

Geflügelpestausbruch in der Gemeinde Barßel: Für Sperrbezirk gelten jetzt nur noch Regelungen des Beobachtungsgebietes

Für den Sperrbezirk, der nach Feststellung des Geflügelpestvirus für Teile der Gemeinden Apen und Edewecht eingerichtet wurde, gelten jetzt nur noch die Regelungen des Beobachtungsgebiets.

„Die Untersuchungen haben keinen Anhaltspunkt für eine weitere Ausbreitung des Geflügelpestvirus ergeben und sind jetzt abgeschlossen“, bestätigte Susanne Greiner-Fischer, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Die Maßregelungen für ein Beobachtungsgebiet sind auf der Website des Landkreises als Hinweise zur Allgemeinverfügung 2/2016 nachzulesen.