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16.11.2018

Geringfügige Erhöhung der Restmüllgebühr

Die Gebühren für die haushaltsnahe Entsorgung von Restabfällen bei Privathaushalten und Gewerbebetrieben müssen zum 1. Januar 2019 geringfügig erhöht werden. Das hat der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb dem Kreistag vorgeschlagen.

„Bedauerlicherweise müssen wir höhere Kosten im Bereich der Energiekosten und deutlich geringere Vermarktungserlöse beim Altpapier verzeichnen, sodass ein erhöhter Gebührenbedarf im nächsten Jahr unumgänglich ist“, so der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes Michael Hauschke in der Betriebsausschuss-Sitzung.

Die Gebührenerhöhung fällt nach Aussage von Hauschke allerdings nur unwesentlich ins Gewicht: Da sie sich lediglich auf die Restabfallbeseitigung bezieht, steigt die Jahresgebühr bei einer üblichen Veranlagung – 60-Liter-Abfallgefäß und zweiwöchentlicher Abfuhrrhythmus – für den Ammerländer Privathaushalt lediglich um 5,28 Euro, was im Monat 0,44 Euro bedeutet. „Somit wird der Ammerländer Normalhaushalt kaum mehrbelastet“, so Hauschke weiter. Die für Gewerbebetriebe vorgesehene Gebührenerhöhung beläuft sich durchgängig auf zwölf Prozent.

„Von dieser Gebührenerhöhung nicht betroffen sind die Gebühren für die Biomüllentsorgung sowie für die Direktanlieferung von Abfällen auf der Zentraldeponie Mansie oder auf den Recyclinghöfen in den kreisangehörigen Gemeinden“, erklärte Hauschke abschließend.