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26.01.2022

Gesundheitsamt stellt Kontaktnachverfolgung um

Das Gesundheitsamt wird aufgrund der immens gestiegenen Corona-Neuinfektionen das Verfahren zur Kontaktnachverfolgung ändern und in Kürze auf ein onlinegestütztes Verfahren umstellen.

„Allein am Wochenende gab es 345 Neuinfektionen, sodass die bislang praktizierte persönliche Kontaktaufnahme mit Infizierten nicht mehr in jedem Fall möglich ist. Es wird unter Hochdruck daran gearbeitet, das System für eine Onlinemeldung beim Gesundheitsamt zu installieren“, berichtet Dr. Elmar Vogelsang zum Strategiewechsel und appelliert eindringlich an die Eigenverantwortung der Betroffenen.

Ist eine Quarantänebescheinigung erforderlich, ist diese online ausdruckbar. Sie beginnt mit dem Tag des positiven PCR-Tests und endet automatisch nach zehn Tagen. „Die vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist mittels zertifiziertem negativen Schnelltest ab dem siebten Tag der Quarantäne möglich, bei Kindern und Schülern ab dem fünften Tag“, so der Amtsarzt. Das Gesundheitsamt sendet dann automatisch einen Genesenenbescheid an die angegebene Adresse. Zurzeit gibt es noch ausreichende Kapazitäten von PCR-Tests bei Hausärzten und Testzentren.

Zudem müssen mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Positive selbst ihre engen Kontaktpersonen informieren, damit diese geeignete Maßnahmen ergreifen und ebenfalls in Quarantäne gehen. „Diese Pflicht besteht auch ohne Anruf aus dem Gesundheitsamt“, betont Vogelsang mit Verweis auf die Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen, die die Gesundheitsämter im Bereich der Kontaktnachnachverfolgung entlasten soll.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.