Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe - Aufstockung
Aufgrund der hohen Antragszahlen war zwischenzeitlich eine Antragstellung nicht mehr möglich. Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat gestern in einer Pressemitteilung die Aufstockung um weitere 19 Mio. Euro aus dem Sonderprogramm Gastronomie und Tourismus bekanntgegeben. Anträge können ab dem 08.03. bis zum 31. März 2021 eingereicht werden. Es empfiehlt sich allerdings aufgrund der hohen Nachfrage eine schnelle Beantragung der Fördermittel. Die Pressemitteilung des MW finden Sie bei Interesse unter:
www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/wirtschaftsministerium-stocktniedrigschwellige-hilfen-fur-die-gastronomie-um-19-millionen-euro-auf-197951.html
Zur Erinnerung:
Antragsberechtigte: Unternehmen des Gaststättengewerbes mit Unternehmenseinbußen (Abgleich der Monate April-Juni 2020 mit dem Vorjahreszeitraum)
Fördergegenstand: Investitionen in Umbauten, Erweiterungen oder sonstige Modernisierungen bspw. neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Heizkonzepte für den Außenbereich oder Trennwände (mind. fünf
Jahre Nutzungsdauer)
Förderhöhe: max. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 100.000 Euro
Beihilferechtliche Grundlage: Kleinbeihilferegelung 2020 bzw. De-minimis-Verordnung
Ansprechpartner: NBank – Tel.: 0511 / 30031-333
Weitere Hinweise: https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgr%C3%BCndung/Niedrigschwellige-Investitionsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-das-Gastst%C3%A4ttengewerbe/index.jsp