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21.12.2021

Kein Feuerwerk an öffentlichen Orten in Bad Zwischenahn

Der Landkreis Ammerland hat zum Verbot von Feuerwerken auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie öffentlich zugänglichen Flächen in Bad Zwischenahn eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 1. Januar 2022.

„Zur Vermeidung von Ansammlungen größerer Menschenmengen und damit auch zur Verhinderung von Infektionsübertragungen untersagt der Landkreis Ammerland auch in diesem Jahr das Feuerwerk an öffentlichen Orten in Bad Zwischenahn“, begründet Landrätin Karin Harms die Entscheidung. Das Verbot umfasst die Straßen „Peterstraße“ und „In der Horst“ bis zur Einmündung „Auf dem hohen Ufer“ sowie die Straße „In der Horst“ selbst, den Marktplatz „Am Brink“ und den Kurpark, in dem das Abbrennen allerdings ohnehin laut Landschaftsschutzverordnung untersagt ist.

Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht unter www.ammerland.de/bekanntmachungen.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.