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01.04.2021

Keine Osterfeuer im Ammerland

Die Kreisverwaltung weist nochmals daraufhin, dass auch diesem Jahr die traditionellen Osterfeuer aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Seit mehreren Jahren schon besteht aufgrund einer entsprechenden Verfügung des Landes Niedersachsen ein generelles Verbot, pflanzliche Abfälle wie Ast- und Strauchwerk zu verbrennen. Eine Ausnahme gilt nur für sogenannte Brauchtumsfeuer, die als öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden müssten.

„Die aktuelle niedersächsische Corona-Verordnung lässt bei der derzeitigen Ausbreitung des Coronavirus und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen die Durchführung von Osterfeuern nicht zu“, erläutert Erster Kreisrat Thomas Kappelmann. „Zusätzlich gilt über die Ostertage ein Verbot von Ansammlungen auch im Freien, auch für private Veranstaltungen“, unterstrich der Erste Kreisrat.

Ausdrücklich davon erfasst sind auch Osterfeuer auf Privatgrundstücken, da es sich hierbei schon wegen der fehlenden „Öffentlichkeit“ nicht um Brauchtumsfeuer im Sinne der Verordnung handele.