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04.12.2017

Landkreis hebt Radwegebenutzungspflicht streckenweise auch im Gemeindegebiet Wiefelstede auf

Der Landkreis Ammerland hat auf einzelnen Streckenabschnitten im Gemeindegebiet Wiefelstede die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Betroffen von der Neuregelung sind die Hauptstraße, die Gristeder Straße, die Kortebrügger Straße sowie die August-Hinrichs-Straße. Im Ortsteil Metjendorf gilt die Aufhebung für die Ammerlandstraße und die Ofenerfelder Straße.

„Das Radfahren wird auf den Gehwegen durch das Zusatzzeichen ‚Radfahrer frei‘ weiterhin erlaubt, allerdings müssen Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen und ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen“, erklärt Frieso Ralle, stellvertretender Leiter des Straßenverkehrsamtes. Anlass für die geänderten straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen sind aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Oldenburg in ähnlich gelagerten Fällen.

In der Gemeinde Rastede wurde die Radwegebenutzungsplicht bereits an einigen Streckenabschnitten aufgehoben. Die Beschilderung an weiteren Strecken im Kreisgebiet wird schrittweise überprüft und bei Bedarf angepasst. Eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an außerörtlich gelegenen Straßen erfolgt nicht.